klassische Homöopathie - Tierheilpraxis für ganzheitliche Therapie

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klassische Homöopathie

Therapieformen

Die klassische Homöopathie nach Samuel Hahnemann zählt zu den Schwingungstherapien und wurde in der Tierheilkunde erstmals 1815 von Donauer veröffentlicht. In vielen Punkten unterscheidet sich die Behandlung und Therapie der klassischen Homöopathie von der Schulmedizin. Die Alternativmedizin sieht den Patienten immer als Ganzes. In der Schulmedizin ist das Augenmerk nur auf das erkrankte Organ oder Körperteil gerichtet. Die Krankheit an sich wird nicht betitelt, sondern als Störung der Lebenskraft bezeichnet. Diese ergibt sich aus der Summe der auffälligen Symptome und ihrer Entstehung, welche richtungsweisend für die Behandlung sind. Die homöopathische Therapie ist immer individuell dem aktuellen Zustand des Patienten angepasst, gemäß eines der Prinzipien Hahnemanns, "Ähnliches mit Ähnlichem zu heilen".

Indikation für eine homöopathische Therapie sind beispielsweise

  • bei akuten und chronischen Erkrankungen

  • Allergien

  • Verhaltensauffälligkeiten

  • Impffolgen


Die Mitarbeit des Patientenhalters ist enorm wichtig für den Tierheilpraktiker. Durch seine Beobachtungen und regelmäßigen Rückmeldungen während der Behandlung kann die Therapie dem aktuellen Zustand des Patienten angepasst werden.

Hinweis im Sinne des § 3 HWG:
Bei der hier vorgestellten Methode sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um ein alternatives Heilverfahren, welches weder nachgewiesen noch naturwissenschaftlich und schulmedizinisch anerkannt ist.
Die Erwähnung Samuel Hahnemanns dient rein der Nachvollziehbarkeit der Methode und nicht zu Werbezwecken.

Kosten

Repertorisation 35,00 €
(Anamnese vorausgesetzt)
                              
Rückmeldung, Beratung, Mittelempfehlung 35.00 €

per Telefon, Mail oder Hausbesuch
        
Hausbesuche zzgl. Fahrtkosten werden direkt bar abgerechnet

Telefonie, Mail werden per Rechnung zugestellt
zzgl. Kilometerpauschale 60 Cent/km einfach Strecke

Terminabsagen sind  bis 24 Stunden vor Termin telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Nicht abgesagte Termine in Form von Telefonat oder Hausbesuch und Fehlfahrten werden in Höhe der zu erwartenden Umsätze berechnet.
Kleinunternehmer, nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit, daher wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen


 
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